
Recht verständlich erklärt
Feststellung einer Schwerbehinderung - was tun, wenn der GdB zu niedrig festgesetzt wird?
Wenn der Grad der Behinderung den Alltag nicht widerspiegelt
Einleitung
Viele Menschen stellen einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung und sind vom Ergebnis enttäuscht: Trotz erheblicher gesundheitlicher Einschränkungen wird lediglich ein Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder 30 festgestellt.
Das sorgt für Verunsicherung und führt zu der Frage:
Muss ich diesen Bescheid akzeptieren?
Die klare Antwort lautet: Nein! In vielen Fällen lohnt es sich, den Bescheid überprüfen zu lassen und Widerspruch einzulegen.
Wie wird der Grad der Behinderung überhaupt festgestellt?
Der GdB soll abbilden, wie stark gesundheitliche Beeinträchtigungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränken. Rechtsgrundlage sind die sogenannten Versorgungsmedizinischen Grundsätze.
Dabei kommt es nicht allein auf Diagnosen an, sondern auf:
- Art und Schwere der Funktionsbeeinträchtigungen,
- deren Dauer
- und vor allem die konkreten Auswirkungen im Alltag.
In der Praxis erfolgt die Bewertung jedoch häufig schematisch, einzelne Beeinträchtigungen werden isoliert betrachtet und die tatsächliche Lebenssituation bleibt unberücksichtigt.
Warum fallen viele Bescheide zu niedrig aus?
Typische Gründe sind:
- unvollständige oder missverständliche ärztliche Unterlagen
- fehlende Beschreibung der Alltagsauswirkungen
- eine rein tabellarische Bewertung einzelner Erkrankungen
- unzureichende Berücksichtigung psychischer oder chronischer Belastungen
- keine oder falsche Gesamtbetrachtung mehrerer Beeinträchtigungen
Das Ergebnis: Ein GdB, der dem tatsächlichen Zustand nicht gerecht wird.
Wann lohnt sich ein Widerspruch?
Ein Widerspruch ist insbesondere dann sinnvoll, wenn:
- die gesundheitlichen Einschränkungen den Alltag deutlich prägen
- mehrere Erkrankungen zusammenwirken
- psychische Belastungen oder Erschöpfung eine Rolle spielen
- der Bescheid nur pauschal oder knapp begründet ist
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids eingelegt werden. Diese Frist muss zwingend eingehalten werden. Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, in aller Regel aber unbedingt zu empfehlen.
Welche Rolle spielen ärztliche Stellungnahmen?
Eine entscheidende. Gerade im Widerspruchsverfahren kommt es darauf an, dass Ärztinnen und Ärzte nicht nur Diagnosen bestätigen, sondern die konkreten funktionellen Einschränkungen beschreiben.
Alltagsbeispiele, Belastungsgrenzen und dauerhafte Auswirkungen sind häufig entscheidender als medizinische Fachbegriffe.
Und wenn der Widerspruch erfolglos bleibt?
Wird auch im Widerspruchsverfahren kein höherer GdB anerkannt, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.
Viele Verfahren enden dort mit:
- einer Neubewertung
- oder einem Vergleich mit höherem GdB
Der gerichtliche Weg ist für Betroffene oft weniger belastend, als zunächst befürchtet und in vielen Fällen erfolgreich.
Fazit: Einen niedrigen GdB nicht vorschnell hinnehmen
Ein zu niedrig festgesetzter GdB ist kein seltenes Einzelfallproblem. Gerade bei chronischen Erkrankungen, psychischen Beeinträchtigungen oder komplexen Krankheitsbildern bestehen häufig realistische Chancen auf eine Korrektur.
Wer unsicher ist, sollte den Bescheid rechtlich prüfen lassen – bevor Fristen verstreichen.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Einschätzung Ihres Bescheids, im Widerspruchsverfahren oder im gerichtlichen Verfahren.
