Recht verständlich erklärt

Heimkosten: Wer zahlt das Pflegeheim, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen?

Einleitung

Der Umzug in ein Pflegeheim ist für viele Familien nicht nur emotional belastend, sondern wirft häufig auch erhebliche finanzielle Fragen auf. Pflegeheimplätze sind mit erheblichen Kosten verbunden, die oft deutlich über der Rente oder den sonstigen Einkünften der betroffenen Person liegen.

Viele Angehörige fragen sich daher: Wer übernimmt die Kosten eines Pflegeheims, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen?

Die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes erfolgt in Deutschland in mehreren Stufen. Neben Leistungen der Pflegeversicherung kommen eigene Mittel der Bewohner und – wenn diese nicht ausreichen – unter Umständen auch Leistungen der Sozialhilfe in Betracht.

Wie setzen sich die Kosten eines Pflegeheims zusammen?

Die monatlichen Kosten eines Pflegeheimplatzes bestehen in der Regel aus mehreren Bestandteilen:

  • Pflege- und Betreuungskosten
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten des Pflegeheims
  • gegebenenfalls Ausbildungsumlagen oder zusätzliche Leistungen

Die Höhe dieser Kosten kann je nach Einrichtung und Bundesland erheblich variieren. In vielen Pflegeheimen liegen die monatlichen Gesamtkosten deutlich über 3.000 Euro.

Leistungen der Pflegeversicherung im Pflegeheim

Die gesetzliche Pflegeversicherung beteiligt sich an den pflegebedingten Kosten eines Heimaufenthalts. Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad festgestellt wurde.

Die Pflegeversicherung zahlt dabei feste monatliche Zuschüsse, deren Höhe vom Pflegegrad abhängt.

Wichtig ist jedoch: Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Sie übernimmt nur einen Teil der pflegebedingten Kosten. Der Rest muss grundsätzlich vom Bewohner selbst getragen werden. 

Leistungszuschläge bei längerer Heimunterbringung

Um Bewohner finanziell zu entlasten, beteiligt sich die Pflegeversicherung zusätzlich mit sogenannten Leistungszuschlägen am pflegebedingten Eigenanteil.

Diese Zuschüsse steigen mit der Dauer des Aufenthalts im Pflegeheim. Je länger eine Person in einer Pflegeeinrichtung lebt, desto höher ist der Anteil der Pflegeversicherung an den pflegebedingten Eigenkosten.

Die Zuschläge betreffen jedoch nur den pflegebedingten Eigenanteil. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen weiterhin grundsätzlich selbst getragen werden.

Der Eigenanteil im Pflegeheim 

Der Teil der Heimkosten, der nicht von der Pflegeversicherung übernommen wird, wird als Eigenanteil bezeichnet.

Dieser setzt sich regelmäßig zusammen aus

  • dem pflegebedingten Eigenanteil
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten der Einrichtung

Gerade diese Kosten führen in der Praxis häufig dazu, dass die eigenen Einkünfte eines Pflegebedürftigen nicht ausreichen, um den Aufenthalt im Pflegeheim vollständig zu finanzieren.

Pflegezusatzversicherung: Kann sie Heimkosten abdecken?

Viele Menschen haben zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. Je nach Vertragsgestaltung kann eine solche Versicherung

  • ein zusätzliches Pflegegeld
  • eine Pflegekostenversicherung
  • oder eine Pflegerentenversicherung

leisten.

Diese Leistungen können helfen, den Eigenanteil im Pflegeheim zu reduzieren. Ob und in welcher Höhe eine Zusatzversicherung tatsächlich Leistungen erbringt, hängt jedoch vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

Müssen eigene Einkünfte und Vermögen eingesetzt werden?

Grundsätzlich müssen Pflegebedürftige zunächst eigene Einkünfte und Vermögenswerte einsetzen, um die Heimkosten zu finanzieren. Dazu gehören beispielsweise

  • Renten oder Pensionen
  • Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalanlagen
  • vorhandenes Vermögen

Vor einer Kostenübernahme durch das Sozialamt wird daher geprüft, welche finanziellen Mittel vorhanden sind. Bestimmte Vermögenswerte bleiben als sogenanntes Schonvermögen geschützt. Dazu können beispielsweise kleinere Geldrücklagen, persönlicher Hausrat oder unter bestimmten Voraussetzungen auch selbstgenutztes Wohneigentum gehören.

Wenn das Geld nicht reicht: Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt

Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, um die Heimkosten zu decken, kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe in Form der „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden. Diese Leistung nach dem SGB XII soll sicherstellen, dass pflegebedürftige Menschen die notwendige Versorgung erhalten, auch wenn sie die Kosten selbst nicht tragen können.

Das Sozialamt übernimmt dann die ungedeckten Heimkosten, soweit diese nicht durch

  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • eigenes Einkommen
  • eigenes Vermögen

gedeckt werden können.

Förderung der Investitionskosten (Pflegewohngeld)

In einigen Bundesländern können Pflegebedürftige zusätzlich eine Förderung der Investitionskosten des Pflegeheims erhalten. Diese Leistungen werden häufig als Pflegewohngeld bezeichnet.

Die genaue Ausgestaltung dieser Förderung ist landesrechtlich geregelt und kann daher regional unterschiedlich sein. Sie kann dazu beitragen, die finanzielle Belastung durch Heimkosten zu reduzieren.

Müssen Kinder für Pflegeheimkosten der Eltern zahlen? 

Viele Angehörige haben Sorge, für die Heimkosten ihrer Eltern aufkommen zu müssen. 

Grundsätzlich besteht zwar eine Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern. Seit dem Jahr 2020 gilt jedoch eine wichtige Einschränkung. Nach dem sogenannten Angehörigen-Entlastungsgesetz werden Kinder in der Regel nur dann zu Elternunterhalt herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt.

Liegt das Einkommen darunter, prüft das Sozialamt normalerweise keinen Elternunterhalt.

Typische rechtliche Fragen rund um Pflegeheimkosten

In der Praxis entstehen rund um Pflegeheimkosten häufig rechtliche Fragen, zum Beispiel:

  • Was passiert, wenn die Rente für das Pflegeheim nicht ausreicht?
  • Wann übernimmt das Sozialamt die Kosten eines Pflegeheims?
  • Welche Einkünfte und Vermögenswerte dürfen berücksichtigt werden?
  • Müssen Kinder für die Pflegeheimkosten ihrer Eltern aufkommen?

Gerade bei der Finanzierung eines Heimaufenthalts greifen mehrere Rechtsgebiete ineinander, insbesondere Pflegeversicherungsrecht, Sozialhilferecht und Unterhaltsrecht.

Rechtliche Orientierung bei Fragen zu Pflegeheimkosten

Die Finanzierung eines Pflegeheims ist für Betroffene und Angehörige oft schwer zu überblicken. Unterschiedliche Leistungssysteme – Pflegeversicherung, Sozialhilfe und gegebenenfalls Unterhaltsrecht – greifen ineinander.

Eine rechtliche Einordnung kann helfen, Ansprüche zu klären und die eigene Situation besser zu verstehen.

Wenn Sie Fragen zur Finanzierung eines Pflegeheims oder zu Leistungen der Pflegeversicherung und Sozialhilfe haben, kann eine rechtliche Beratung helfen, mögliche Schritte zu prüfen.

Rechtliche Orientierung im Erstgespräch

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